>>5003
Es gibt keinen Unterschied zwischen der Anzeige einer Straftat und der Meldung einer Ordnungswidrigkeit, in beiden Fällen ist § 158 Strafprozessordnung anzuwenden. Es gibt auch keine Vorschrift laut derer Formulare und Unterschriften notwendig sind, die Norm schreibt nur vor, dass die aufnehmende Stelle "zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren" hat.
In der Praxis ergeben sich die Unterschiede einfach daraus, dass Ordnungswidrigkeiten in aller Regel weder Gerichtstermine noch Gefängnisstrafen nach sich ziehen, Straftaten aber schon. Also sind die Hürden auch unterschiedlich hoch und die Zahl der erfassten Angaben bei Ordnungswidrigkeiten erst mal niedriger. Die Daten von Elfriede von nebenan werden am Telefon aber genauso aufgenommen wie deine vor Ort in der Amtsstube, sie wird als Zeugin geladen falls es nötig sein sollte etc. Sollte Elfriede z.B. zu häufig Ordnungswidrigkeiten melden die Ordnungsamt/Lolizei dann vor Ort nicht vorfinden, muss man ja z.B. auch ein Verfahren gegen sie eröffnen können.
Falls der Bernd der regelmäßig von den Asiaten gestört wird sich nicht einfach so mit denen einigen kann (weil Bernd), sollte er tatsächlich einfach die Lolizei anrufen. Im Zweifel ist dann nach dem ersten Mal Ruhe und die denken halt er ist ein Arschloch, was zwar alles nicht nötig wäre, aber die Situation regelt und Bernd kann schlafen. Sollte danach aber wider erwarten nicht Ruhe sein, haben Bernd und der/die Vermieter nun schriftliche Protokolle einer externen, vereidigten Stelle die im weiteren Verlauf sehr nützlich sein können. Der Mieterschutz ist in Deutschland ja leider fürchterlich stark.